Insbesondere wenn im kindlichen Gebiss Platzmangel herrscht oder Zähne vorzeitig verloren gehen, kommen die sogenannten Lückenhalter ins Spiel. Lückenhalter dienen, wie der Name schon sagt, dazu, eine Lücke im Gebiss offen zu halten. Sie werden vor allem bei Kindern eingesetzt, um den Platz für nachfolgende, bleibende Zähne zu sichern, wenn Milchzähne zu früh verloren gehen. Lückenhalter verhindern einen Platzverlust und sorgen dafür, dass die bleibenden Zähne oft regelrecht durchbrechen können.
Ohne einen Lückenhalter könnten die benachbarten Zähne in die Lücke kippen oder wandern, was zu Platzmangel für nachkommende Zähne führen kann. Ein rechtzeitig eingesetzter Lückenhalter kann dazu beitragen, spätere kieferorthopädische Behandlungen zu reduzieren oder gar zu vermeiden. Ein korrekter Biss und ausreichend Platz im Kiefer sind essentiell für das gesunde Wachstum des Kiefers und die Entwicklung des Gesichts.
Wenn Sie Bedenken hinsichtlich des Zahnwachstums Ihres Kindes haben, sollten Sie nicht zögern, einen Untersuchungstermin zu vereinbaren. Hierbei klären wir alle Fragen und besprechen die Behandlungsmöglichkeiten.
Es gibt verschiedene Arten von Lückenhaltern, darunter feste Lückenhalter, die am Gebiss angebracht werden und nicht entfernt werden können. Sie sind besonders effektiv, da sie ständig in Position bleiben. Herausnehmbare Lückenhalter können von den Patient:innen selbst ein- und ausgeführt werden, bieten jedoch möglicherweise nicht dieselbe Stabilität wie feste Lückenhalter.
Von der gesetzlichen Krankenkasse werden lediglich herausnehmbare Lückenhalter übernommen, die natürlich überwiegend nachts und evtl. noch zu Hause getragen werden. Der Nachteil ist also eine geringere Tragezeit. Der Vorteil ist eine einfachere Reinigung.
Herausnehmbare Lückenhalter werden von den gesetzlichen Krankenkassen unabhängig vom KIG übernommen.
Die privaten Versicherungen übernehmen in der Regel auch festsitzende Lückenhalter, was je nach Dauer bis zum Durchbrechen des bleibenden Zahnes sinnvoller sein kann. Ebenso je nach Mitarbeit des Patienten.
Die Geschwindigkeit, in der sich Zähne in die Lücke verschieben, ist individuell sehr unterschiedlich. Allgemein werden Lückenhalter empfohlen, wenn es mehr als 6 Monate dauert, bis der bleibende Zahn in die Lücke wachsen/durchbrechen würde.
Herausnehmbare Lückenhalter werden von den gesetzlichen Krankenkassen unabhängig vom KIG übernommen.
Bei privaten Krankenkassen hängt die Kostenübernahme von Ihrem individuellen Tarif und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Es ist ratsam, sich vor Beginn der Behandlung bei der eigenen Krankenkasse zu informieren. Gerne erstellen wir Ihnen auch einen Kostenvoranschlag dafür.
Es ist immer empfehlenswert, sich vor Behandlungsbeginn sowohl bei der Kieferorthopäd:in als auch bei der Krankenkasse genau über die zu erwartenden Kosten und mögliche Eigenbeteiligungen zu informieren. In der Regel empfehlen wir einen schriftlichen Kostenvoranschlag, den wir gerne für Sie erstellen.
Welche Art für Ihr Kind infrage kommt, können wir nach der Untersuchung einschätzen.
Anschließend wird ein Scan oder Abdruck des Gebisses genommen, der Lückenhalter erstellt und ein Behandlungsplan festgelegt. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach der Zeit, bis der bleibende Zahn in die Lücke wächst oder durchbricht.
Tag | Uhrzeit |
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Montag | 08:00 – 12:00
13:00 – 17.00 |
Dienstag | 8:00 – 12:0013:00 – 18.00 |
Mittwoch | 8:00 – 12:0013:00 – 19.00 |
Donnerstag | 9:00 – 12:0013:00 – 19.00 |
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Montag | 8:00 – 12:00 13:00 – 18:00 |
Dienstag | 8:00 – 12:0013:00 – 18:00 |
Mittwoch | 8:00 – 12:0013:00 – 18:00 |
Donnerstag Freitag | nach Vereinbarung |
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Dienstag | 8:00 – 12:0013:00 – 18:00 |
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Donnerstag Freitag | nach Vereinbarung |