Schnarchen kann nicht nur Ihren Schlaf, sondern auch Ihre Gesundheit und Lebensqualität beeinträchtigen. Unsere zahnärztliche Schnarchbehandlung stellt eine innovative und effektive Lösung dar, um dieses Problem anzugehen. Sie wird bei einer der häufigsten Ursachen des Schnarchens eingesetzt: dem Zungengrundschnarchen.
Das Zungenschnarchen ist eine Form des Schnarchens, bei der die Zunge die Atemwege blockiert und dadurch Schnarchgeräusche verursacht. Weitere Beschwerden, die in diesem Zusammenhang oft auftreten sind:
Eine der häufigsten Ursachen des Zungenschnarchens ist eine Zungenschwäche. In der Rückenlage während des Schlafs kann die Zunge nach hinten in den Rachenraum fallen und die Atemwege blockieren. Auch anatomische Merkmale wie eine vergrößerte Zunge, verengte Atemwege oder eine tiefe Gaumenstruktur können das Risiko für Zungenschnarchen erhöhen, ebenso wie Übergewicht – denn zusätzliches Fettgewebe um den Hals und den Rachenraum erhöht den Druck auf die Atemwege.
Das Zungenschnarchen tritt oft in der Rückenlage auf, da dies die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die Zunge in den Rachenraum fällt. Mit zunehmendem Alter kann zudem die Elastizität der Gewebe im Rachenraum abnehmen, was das Risiko für Schnarchen, einschließlich Zungenschnarchen erhöht. Auch die Entspannung der Muskulatur durch Konsum von Alkohol und beruhigenden Medikamenten kann das Schnarchen verschlimmern.
Die Behandlung des Zungenschnarchens kann von der Gewichtsabnahme über das Ändern der Schlafposition bis hin zur Verwendung von Schnarchschienen reichen.
Bei schwerem Zungenschnarchen sollten Sie allerdings einen HNO-Arzt oder Schlafspezialisten aufzusuchen.
Hat Ihr HNO-Arzt oder Ärztin bei Ihnen Zungenschnarchen diagnostiziert, so erfolgt die weitere Behandlung in unserer Kieferorthopädischen Zahnarztpraxis in mehreren Schritten:
Die Kosten für Schnarchschienen können unter Umständen von der Krankenkasse übernommen werden, wenn eine Schlafapnoe mit Atemaussetzern und damit eine Notwendigkeit vorliegt. In diesem Fall übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse gegebenenfalls die Kosten. Andernfalls, beim reinen Schnarchen ohne Atemaussetzer, müssen Sie die Kosten selbst tragen.
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag | 08:00 – 12:00
13:00 – 17.00 |
Dienstag | 8:00 – 12:0013:00 – 18.00 |
Mittwoch | 8:00 – 12:0013:00 – 19.00 |
Donnerstag | 9:00 – 12:0013:00 – 19.00 |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag | 8:00 – 12:00 13:00 – 18:00 |
Dienstag | 8:00 – 12:0013:00 – 18:00 |
Mittwoch | 8:00 – 12:0013:00 – 18:00 |
Donnerstag Freitag | nach Vereinbarung |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag | 08:00 – 12:00
13:00 – 17.00 |
Dienstag | 8:00 – 12:0013:00 – 18.00 |
Mittwoch | 8:00 – 12:0013:00 – 19.00 |
Donnerstag | 9:00 – 12:0013:00 – 19.00 |
Tag | Uhrzeit |
---|---|
Montag | 8:00 – 12:00 13:00 – 18:00 |
Dienstag | 8:00 – 12:0013:00 – 18:00 |
Mittwoch | 8:00 – 12:0013:00 – 18:00 |
Donnerstag Freitag | nach Vereinbarung |